Warnmarkierungen

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(im Aussenbereich wetterabhängig)

Hallenmarkierungen – Parkplatzmarkierungen – Strassenmarkierungen – Verlegung von Bodenmarkierungsbändern

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Gefahrenkennzeichnung durch gestreifte Warnmarkierungen

Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen muss durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen

deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden.

 

 

Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden.

Dies sind z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens,

Stolperns von Personen oder des Fallens von Lasten besteht. Es wird empfohlen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse

und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies sind z.B. Kranhaken, Baugruben.

Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrenstellen entsprechen.

 

 

Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1:1 bis 1,5:1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen

richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe gelb mindestens 50 % der Gesamtfläche

beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

(Auszug aus BGV A8 )

 

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