Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze / rot-weiße Streifen |
Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen muss durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden. Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies sind z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens, Stolperns von Personen oder des Fallens von Lasten besteht. Es wird empfohlen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies sind z.B. Kranhaken, Baugruben. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrenstellen entsprechen. Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1 : 1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe gelb mindestens 50 % der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen. (Auszug aus BGV A8 ) Haben Sie Fragen ? Wir beraten Sie gerne. D + V GmbH Industriemarkierungen Am Waldhang 3 51503 Rösrath Tel. 02205 914061 Fax 02205 914062 duv@telatinski-markierungen.de www.industriemarkierung.de oder Telatinski Markierungen Im Schollengarten 18 76646 Bruchsal Tel. 07257 6009 Fax 07257 6726 info@telatinski-markierungen.de www.telatinski-markierung.de | Sicherheitsbereich Warnmarkierung Verbotszeichen und Warnzeichen Sperrbereich Sicherheitsmarkierung Warnmarkierung Achtung Staplerverkehr |







